Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Firma AM Agro Trade & Services e.K. beauftragt Unternehmen mit Abwicklung von Transportaufträgen.
Alle Aufträge berühren auf diese AGBs. Sie sind Bestandteil alle Transportaufträgen.
AM Agro Trade & Services e.K. widerspricht aller Geschäftsbedingen, Lieferbedingungen oder andere Zahlungsbedingen vom Vertragsgegner.
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) und sonstige Geschäftsbedingungen von Auftragnehmer finden hier keine Anwendung.
1. Leistungen:
Mit dem Frachtpreis sind der Transport, die Sicherung und die Stückzahlmäßige Überprüfung der Ware gedeckt.
Bei palettisierter Ware sind die Vertragsbedingen bezüglich Tausches oder Nichttausch der Paletten auf dem Auftrag zu vermerken.
2. Meldepflicht:
Alle Unstimmigkeiten (Fehlmengen, Bruch oder Verspätungen) sind unverzüglich unter der Telefonnummer: 06131 88 88 802 zu melden.
Alle Termine aus dem Transportauftrag sind unbedingt einzuhalten.
Bei nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Meldung, die zu Problem führen, behalten wir uns das Recht vor, unabhängig von weiteren Ansprüchen auf Schadenersatz, die vereinbarte Fracht um 20 % zu kürzen.
Vorbehalte bezüglich der Ware sind auf alle Frachtdokumente zu vermerken.
3. Palettentausch:
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Europaletten Eins zu Eins umzutauschen.
Der Tausch muss von der Lade- und Entladestelle quittiert werden. Diese Quittung muss als Beleg zur Rechnung mitgeschickt werden.
3.1: Rückführung und Umbuchung:
Es kann ausnahmsweise vereinbart werden, dass das Leergut innerhalb von sechs Wochen zurückgeführt oder umgebucht werden.
4. Ablieferbelege und Rechnung:
Alle Ablieferbelege müssen datiert, vom Empfänger unterschrieben und abgestempelt werden.
Das Zahlungsziel beträgt 45 Tage nach Rechnungseingang (samt quittierte Ablieferbelege, wie Frachtbrief, Lieferscheine oder CMR).
5. Versicherungsnachweis:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen gültigen Versicherungsnachweis gem. § 7a GüKG vorzulegen.
Mit der Auftragsannahme bestätigt der Auftragnehmer, dass er eine Haftpflichtversicherung mit der Deckung der gesetzlichen Haftung abgeschlossen hat.
6. Haftungserhöhung:
Bei innerdeutschen Transporten haftet der Auftragnehmer nach den Bestimmungen des HGBs, 3 431 HGB.
Für Verluste oder Beschädigungen gilt § 449 . Abs. 1 Nr. 1 HGB mit 40 Sonderziehungsrechte pro KG.
Mit der Auftragsannahme bestätigt der Auftragnehmer, dass seine Versicherung auch diese Erhöhung mitdeckt.
7. Vertragsstrafe:
Beim Verstoß gegen die Verpflichtungen, gilt eine Frachtstrafe von 15 % neben aller anderen Ansprüchen.
8. Gerichtsstand:
Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen AM Agro Trade & Service e.K. und den Auftragnehmern ist für alle Beteiligten, soweit sie Kaufleute sind, das für den Auftraggeber in Mainz zuständige Gericht.
Diese Vereinbarung gilt als zusätzliche Gerichtsstandvereinbarung im Fall der Art. 31 CMR und 46 § 1 CIM.